Vertragliche Schadensersatzansprüche
Im Rahmen vertraglicher Beziehungen können Schadensersatzansprüche entstehen, wenn eine Vertragspartei ihre vertraglichen Pflichten nicht oder nur unzureichend erfüllt. Unser Team unterstützt Sie bei der Prüfung, ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, und berät Sie hinsichtlich der Durchsetzung oder Abwehr solcher Ansprüche. Dies umfasst die Bewertung des entstandenen Schadens, die Ermittlung der Anspruchsgrundlage und die Vertretung in Verhandlungen sowie vor Gericht.
Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
Die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten kann weitreichende Folgen haben. Ob es um Sturzverletzungen in öffentlichen Gebäuden oder um Unfälle aufgrund mangelhaft gesicherter Baustellen geht – wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen. Dabei bewerten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen, klären die Haftungsfrage und ermitteln den Umfang des Ihnen zustehenden Schadensersatzes.
Schäden aufgrund vorsätzlicher unerlaubter Handlung
Zu den besonders gravierenden Fällen zählen Schäden, die durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen wie Körperverletzungen entstanden sind. Neben dem materiellen Schaden steht hier oft auch der immaterielle Schaden im Vordergrund, der durch ein Schmerzensgeld kompensiert werden soll. Unsere Anwälte setzen sich mit der nötigen Sensibilität und Durchsetzungskraft für die Rechte unserer Mandanten ein, um eine angemessene Entschädigung für die erlittenen Verletzungen und Beeinträchtigungen zu erzielen.
Umfassende Beratung und Vertretung
Unser Ansatz ist es, zunächst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Sollte jedoch ein Gerichtsverfahren unumgänglich sein, verfügen wir über die erforderliche Expertise und Erfahrung, um Ihre Interessen konsequent und effektiv zu vertreten.