Tierrecht
Erstellung und Überprüfung von Tierkaufverträgen
Beim Kauf und Verkauf von Tieren sind klare Vertragsbedingungen essentiell, um Missverständnisse zu vermeiden und die Rechte aller Beteiligten zu wahren. Wir erstellen und überprüfen Tierkaufverträge für private und gewerbliche Klienten. Dabei achten wir darauf, dass alle relevanten Aspekte, wie zum Beispiel die genaue Beschreibung des Tieres, der Kaufpreis, Übergabedatum und -ort sowie spezifische Vereinbarungen hinsichtlich der Gesundheit und Abstammung des Tieres, umfassend und präzise festgehalten werden.
Gewährleistungsansprüche bei Tierkäufen
Nicht selten treten nach dem Kauf eines Tieres gesundheitliche Probleme oder versteckte Mängel auf, die zum Zeitpunkt des Kaufs nicht erkennbar waren. In solchen Fällen stehen dem Käufer gesetzliche Gewährleistungsrechte zu. Wir beraten und vertreten Tierkäufer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber dem Verkäufer, sei es auf Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises, Rückabwicklung des Kaufvertrages oder Schadensersatz.
Tierhalterhaftung
Die Haltung von Tieren bringt auch Verantwortungen mit sich. Tierhalter können unter bestimmten Umständen für Schäden, die ihr Tier verursacht, haftbar gemacht werden. Dies umfasst sowohl Sachschäden als auch Personenschäden. Wir beraten Tierhalter hinsichtlich ihrer rechtlichen Verpflichtungen und vertreten sie in Haftungsangelegenheiten. Zudem unterstützen wir bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche und bei der Klärung von Versicherungsfragen.
Weitere Tierrechtsdienstleistungen
Unser Leistungsspektrum im Bereich Tierrecht erstreckt sich auch auf weitere Aspekte, wie die Beratung bei tierschutzrechtlichen Fragen, die Vertretung in verwaltungsrechtlichen Verfahren bezüglich Tierhaltungserlaubnissen oder die Unterstützung bei Streitigkeiten unter Tierhaltern.